Massage mit Verordnung

 

Ich arbeite in meiner Praxis gewerblich und  freiberuflich auf ärztliche Verordnung. Das heißt, Du kannst mittels einer Überweisung Deines/r Hausarztes/-ärztin oder Facharztes/-ärztin  Heilmassagen in Anspruch nehmen. Nach erfolgter Behandlung wird Dir der übliche Teilbetrag von Ihrer jeweiligen Krankenkasse rückerstattet.

Nähere Informationen findest Du hier. 

 

 

Eine private Zusatzversicherung übernimmt normalerweise die Differenz.  Bitte - Erkundige Dich bei Deiner privaten Versicherung.

 

Verordnete Heilmassagen sind steuerlich absetzbar.

 


Ich biete auch Behandlungsarten ohne Krankenschein an. Das heißt, Du kannst meine Behandlungen präventiv in Anspruch nehmen, um Deine Gesundheit bzw. Dein seelisch Wohlbefinden zu unterstützen, um wieder in Balance und zur inneren Ruhe zu kommen.

Sich eine Aus.zeit aus der alltäglichen Routine gönnen.