Kostenrückerstattung 

 

Ich arbeite in meiner Praxis  auf ärztliche Verordnung. Das heißt, Du kannst mit einer Überweisung des/r Arztes/Ärztin ( Hausarzt/-ärztin oder Facharzt/-ärztin ) Heilmassagen in Anspruch nehmen. In der Folge wird Dir der übliche Teilbetrag von Ihrer Krankenkasse rückerstattet. 

 

 

Zum Ablauf:

 

Erstellung der Therapieverordnung durch den/die Arzt bzw. Ihrer Ärztin ( HA oder FA ).

Dabei ist wichtig, dass die richtige Leistung verordnet wird.

 

 Therapieverordnung bitte bei Ihrer Krankenkasse binnen 2 Wochen

ab Ausstellungsdatum bewilligen ( ÖGK, BVAEB benötigen keine Bewilligung ) lassen.

Binnen 4 Wochen ab Bewilligungsdatum sollte mit der Heilmassage begonnen werden.

 

Nach Abschluss der Behandlung zahlst Du mittels Überweisung die Honorarnote ein.

 

Einreichen der Original Honorarnote, Einzahlungsbestätigung und

Therapieverordnung bei der Krankenkasse.

Behalte bitte für Dich selbst von allem eine Kopie.

 

Sende eine Kopie der Rechnung + Kopie des Kontoauszuges

mit der Rückerstattung der Krankenkasse

+ Kopie der Therapieverordnung an Deine Zusatzversicherung.

 

 Bitte, beachte -  falls Deine Zuweisung vor Behandlungsbeginn nicht

bewilligt wurde -  Chefärztliche Bewilligung bei der gesetzlichen Krankenkasse ( zB. SVS

- ÖGK, BVAEB benötigen keine Bewilligung - erfolgt keine Rückzahlung!! 

 

 

Auskunft über die jeweiligen aktuellen Zuschüsse für Heilmassagen bekommst Du

bei der zuständigen Krankenkasse bzw. im unten angeführten Link:

Heilmasseurzuschüsse nach Kassen : 2023.pdf

 

 

Eine private Zusatzversicherung übernimmt normalerweise die Differenz.

Bitte - Erkundige Dich bei Deiner privaten Versicherung.

 

Verordnete Heilmassagen sind steuerlich absetzbar.